1. ABONNEMENTVERTRAG
Ein Abonnementvertrag wird schriftlich zwischen dem Abonnenten durch eine eigenhändig unterschriebene Bestellung und dem Theater Dortmund geschlossen.
Bei einem Abonnement-Kauf im Online-Shop kommt der Vertragsschluss zustande, indem der Besteller online eine Übersicht seiner Bestellung angezeigt bekommt und die Kenntnisnahme und Akzeptanz der online verfügbaren AGB bestätigt sowie die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ auslöst.
Die nachstehenden Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Abonnementverträge Anwendung, soweit diese keine speziellen Regelungen enthalten.
2. LAUFZEIT DES ABONNEMENT-VERTRAGES
Das Abonnement kann in den ersten beiden Spielzeiten nur für eine vollständige Spielzeit abgeschlossen werden. Nach der ersten Spielzeit, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit, zu den in der neuen Spielzeit gültigen Abonnementpreisen und Abonnement-Bedingungen, wenn es nicht bis zum 15. Juni . der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Das Abonnement kann dann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Im diesem Kündigungsfall ist der Abonnent zur Rückgabe des ungültig gewordenen Originalausweises bzw. der ungültig gewordenen Wahlabonnement-Gutscheine verpflichtet.
Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Kündigungsfristen des Abo-Vertrags zum Ablauf der Spielzeit (15. Juni).
Eine Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei säumiger Zahlung des Abonnements) bleibt davon unberührt.
Die verschiedenen Varianten von angebotenen Abos und ihre konkrete Ausgestaltung (Preise, Termine, angebotene Vorstellungen usw.) werden in den allgemeinen Publikationen des Theater Dortmund sowie auf der Webseite bekannt gegeben.
Ein Änderungswunsch in einem Abonnement wie z.B. ein Platz- oder Preiskategoriewechsel gilt als Vertragswechsel und unterliegt den zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hierzu wird ein neuer Vertrag geschlossen. Eine Änderung ist innerhalb der jeweiligen Kündigungsfristen möglich. Vertragsänderungen müssen in Schriftform dem Abo-Service mitgeteilt werden.
3. ÜBERTRAGBARKEIT DES ABONNEMENTS
Das Abonnement ist nicht namensgebunden und auf Dritte übertragbar, der eingetragene Abo-Inhaber bleibt aber Vertragspartner. Ermäßigte Abonnements können nur an Ermäßigungsberechtigte weitergegeben werden, eine Aufzahlung ist nicht möglich. Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Der gültige Ermäßigungsnachweis ist als Kopie bei Vertragsabschluss und jeweils am Einlass vorzulegen.
4. ABONNEMENT-UNTERLAGEN UND ZAHLUNG
Die Abonnementkarte – gleichzeitig Eintrittskarte – wird zusammen mit der Rechnung im August zugesandt, ebenso die Wahl-Abonnement-Gutscheine. Das Risiko des Versands trägt der Abonnent. Auf der Abonnement-Karte sind die festgelegten Vorstellungsdaten für die gesamte Spielzeit vermerkt.
Der Abonnent ist verpflichtet, die Abonnementkarte nach Erhalt unverzüglich auf seine Korrektheit hinsichtlich Anzahl, Datum und Ort der Veranstaltungen, Ermäßigung etc. zu prüfen und etwaige Reklamationen unverzüglich geltend zu machen.
Sollte der Abonnementausweis bis spätestens eine Woche vor der ersten Vorstellung noch nicht beim Kunden eingetroffen sein, ist der Abonnent verpflichtet, dies im Abo-Service anzuzeigen.
Änderungen der Kundendaten wie Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung sind dem Theater Dortmund umgehend schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Probleme und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater keine Haftung.
Der Verlust der Abonnementkarte (Festplatz-Abonnement) ist dem Abo-Service sofort mitzuteilen. Gegen einen Gebühr von 3,00 Euro je Karte kann eine Ersatz-Abonnementkarte ausgestellt werden. Ersatzkarten für einzelne Vorstellungen sind ausschließlich an der Abendkasse gegen eine Gebühr von 1 € pro Karte erhältlich.
Der Rechnungsbetrag wird zum 1. September per Überweisung fällig. Im Rahmen des SEPA-Lastschrifteinzugs-Verfahrens ist eine Ratenzahlung (1. September/1. Februar) möglich (ausgenommen Wahl-Abonnements). Bei einem Einstieg nach Beginn der Spielzeit beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Eine Bareinzahlung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen. Wertgutscheine können nicht für Abonnement-Rechnungen berücksichtigt werden.
Wird das Abonnement nicht rechtzeitig bezahlt, ist das Theater berechtigt, dieses anderweitig zu vergeben. Ein Schadensersatzanspruch des Abonnenten besteht nicht.
5. SPIELPANÄNDERUNGEN/ PLATZÄNDERUNGEN
Das Theater behält sich das Recht vor, aus zwingenden technischen, künstlerischen oder organisatorischen Gründen Titel im Spielplan und somit im Abo-Angebot oder Termine zu ändern. Sollte der gemietete Platz aus vorher genannten Gründen nicht zur Verfügung stehen, wird einen gleichwertiger Ersatzplatz zugewiesen. In beiden Fällen wird der Abonnent schnellstmöglich verständigt und hat die Möglichkeit eines kostenlosen Tausches in eine andere Vorstellung.
6. UMTAUSCH(SCHEINE)
Ein Tausch einer Abo-Vorstellung im Festplatz-Abonnement ist unter Vorlage der Abonnementkarte bis drei Tage vor der zu tauschenden Vorstellung an der Theaterkasse oder im Abo-Service möglich. Für den rechtzeitigen Zugang des Tauschwunsches ist der Abonnent verantwortlich. Gegen einen Betrag von 3,00 Euro (erster Umtausch kostenfrei) wird ein Umtausch-Schein ausgestellt. Die Umtauschgebühr entfällt bei Stückänderung oder Terminverlegung des Theaters.
Umtausch-Scheine können im Kundencenter persönlich oder online je nach Verfügbarkeit der gewünschten Veranstaltung eingelöst werden. Der Umtausch-Schein muss innerhalb der laufenden Spielzeit (spätestens bis zum letzten Spieltag) gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden, danach verliert er seine Gültigkeit.
Beim Wechsel des Stückes, des Wochentages oder der Spielstätte können Zuzahlungen bzw. Verlust entstehen. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich. Umtausch-Scheine sind keine Wertgutscheine, pro Eintrittskarte kann nur ein Umtausch-Schein eingelöst werden. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen sowie für verfallene oder verlorengegangene Umtausch-Scheine wird kein Ersatz geleistet.
Bei Sonderveranstaltungen ist nur eine wertmäßige Anrechnung auf den Vollpreis möglich. Eine Einlösung für Gastspiele ist ausgeschlossen, auch eine Anrechnung ist nicht möglich.
Bei Sonderabonnements sind der Umtausch einer Vorstellung sowie eine automatische Verlängerung des Abos ausgeschlossen. Als Sonderabos gelten: Familienkonzert-Abo, Konzert für junge Leute-Abo, sowie die Sonnenschein-Abos und die Schnupper-Abos.
7. WAHL-ABONNEMENT-GUTSCHEINE
Die Wahl-Abo-Gutscheine können im Kundencenter persönlich oder online je nach Verfügbarkeit der gewünschten Veranstaltung eingelöst werden. Wahl-Abonnement-Gutscheine gelten nur für die Spielzeit und für die Spielstätte, in der sie gekauft werden. Bei Sonderveranstaltungen ist nur eine wertmäßige Anrechnung auf den Vollpreis möglich. Eine Einlösung für Gastspiele ist ausgeschlossen, auch eine Anrechnung ist nicht möglich. Wahl-Abonnement-Gutscheine sind keine Wertgutscheine, pro Eintrittskarte kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Für nicht besuchte Vorstellungen sowie für verfallene oder verlorengegangene Wahl-Abonnement-Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.
8. DATENSCHUTZ/ HINWEIS ZUR DATENSPEICHERUNG
Die von Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der vertraglichen Beziehung bzw. angestrebten vertraglichen Beziehung verarbeitet. Die Daten werden dabei für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Detaillierte Informationen darüber, wie das Theater Dortmund mit personenbezogenen Daten von Interessierten, Kunden und Besucher umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und –Ansprüche können der Datenschutzerklärung des Theater Dortmund unter https://www.theaterdo.de/datenschutz/ entnommen werden.
Der Abonnent willigt mit der Abonnement-Bestellung hierin ein.
9. ANWENDBARES RECHT/ ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND/ SALVATORISCHE KLAUSEL
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Verkauf von Abonnements über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
10. INKRAFTTRETEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.
Dortmund, 01.08.2024; Tobias Ehinger, Geschäftsführender Direktor